Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Petra Pannen
I. Geltung der Bedingungen
(1) Die Leistungen und Lieferungen der Fa. Petra Pannen werden auf Grundlage der vorliegenden Geschäftsbedingungen vorgenommen.
(2) Im Bereich des kaufmännischen Geschäftsverkehrs wird Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch für den Fall, dass diese durch Bestätigungsschreiben übermittelt werden.
(3) Von den vorgenannten Regelungen unberührt bleiben Individualvereinbarungen.
II. Lieferzeiten, Teillieferung
(1) Ist die Nichteinhaltung bzw. Verzögerung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von der Fa. Petra Pannen nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich die Fa. Petra Pannen bei Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
(2) Bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 1 genannten Gründen besteht - sofern die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist - ein Rücktrittsrecht lediglich für den Kunden. Für den Rücktritt durch den Kunden ist erforderlich, dass er der Fa. Petra Pannen schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
(3) Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist die Fa. Petra Pannen berechtigt, Teillieferungen zu erbringen, soweit dadurch nicht die Interessen des Kunden unangemessen beeinträchtigt werden.
(4) Die Regellieferzeit beträgt, sofern kein gesonderter Liefertermin genannt wurde 2 Werktage, jedoch spätestens innerhalb von 5 Tagen. Bei Lieferverzögerungen über die Regellieferzeit hinaus werden wir sie umgehend informieren.
(5) Kommt der Käufer in Annahmeverszug, so ist die Fa. Petra Pannen berechtigt, den entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen geltend zu machen.
III. Lieferung, Transport, Gefahrtragung
(1) Soweit Waren an den Kunden versandt werden, geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Fa. Petra Pannen zusätzliche Leistungen, z. B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
(2) Durch die Übergabe an das Transportunternehmen wird die Fa. Petra Pannen von ihrer Leistungspflicht frei. Der Transport der Ware geschieht vorbehaltlich einer gegenteiligen Vereinbarung auf Gefahr und für Rechnung des Kunden.
(3) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, ist die Fa. Petra Pannen berechtigt, den ihr entstandenen Schaden zu verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten bleibt.
(4) Eine Transportversicherung wird die Fa. Petra Pannen nur auf besondere schriftliche Anweisung auf Rechnung des Kunden abschließen.
IV. Vertragsabschluss
(1) Sämtliche Angebote der Fa. Petra Pannen sind freibleibend. Ein Vertragsabschluss erfolgt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch die Fa. Petra Pannen. Der Kunde ist - soweit nichts anderes vereinbart ist - 30 Tage an die Bestellungen gebunden. Die Lieferung erfolgt ausschließlich an Gewerbetreibende.
(2) Die Fa. Petra Pannen wird nur dann Vertragspartner, wenn innerhalb des Bestellvorgangs über das Internet nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass hier keine Angebotsvermittlung zu Drittunternehmen getätigt wird.
(3) Fallen Liefer- und Versandkosten an, werden diese im Rahmen des konkreten Angebots gesondert ausgewiesen. Die gilt insbesondere auch für Lieferungen ins Ausland, wobei evtl. anfallende Zollkosten zu Lasten des Käufers gehen und gesondert berechnet werden.
(4) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Bestellabwicklung erfolgt schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail. Lieferung ausschließlich an Gewerbetreibende.
V. Gewährleistung, Untersuchungspflichten
(1) Die Fa. Petra Pannen übernimmt im Rahmen der folgenden Bestimmungen für die Dauer von 12 Monaten die Haftung dafür, dass Lieferungen und Leistungen frei von Fehlern im gewährleistungsrechtlichen Sinne sind.
(2) Offensichtliche Mängel sind spätestens 8 Tage nach Erhalt der Lieferung schriftlich anzuzeigen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr ist erforderlich, dass der kaufmännische Kunde seinen nach §§ 377, 378 HGB bestimmten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(3) Nicht von der Gewährleistung umfasst sind Mängel und Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass der Kunde die Vorschriften über Installation, Hardware- oder Softwareumgebung oder Einsatz oder Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
(4) Soweit ein Mangel der Lieferung oder Leistung vorliegt, ist die Fa. Petra Pannen nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Es wird zwecks Vorbeugung von Datenverlusten bei Reparatur oder Fehler der Ware die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen empfohlen, da eine Haftung für derartige Folgeschäden ausgeschlossen ist. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Fa. Petra Pannen Ist die Fa. Petra Pannen zur Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt die Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung mindestens zweimal fehl oder ist die Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Kunden unzumutbar, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.
(5) Um eine möglichst rasche Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Rücksendung der Ware eine Kopie der Rechnung/des Lieferscheines und eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigefügt werden.
(6) Der Kunde sollte in diesem Zusammenhang die reklamierte Ware ordnungsgemäß, wenn möglich originalverpackt an die Fa. Petra Pannen zurückschicken. Für aufgrund nicht ordnungsgemäßer Verpackung durch den Kunden verursachte Schäden kann eine Haftung nicht übernommen werden.
(7) Die Abwicklung ungerechtfertigter Weise geltend gemachter Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche erfolgt gegen Berechnung der uns entstandenen Aufwendungen. Die Fa. Petra Pannen behält sich eine Weiterberechnung von Kostenpauschalen ihrer Lieferanten in diesen Fällen vor.
(8) Ware, die der Kunden nicht von der Fa. Petra Pannen bezogen hat, wird unbearbeitet und unfrei (oder gegen Versandkostenerstattung) zurückgeschickt.
(9) Der Artikel ist vom Umtausch ausgeschlossen, soblad das Sicherheitslabel (Scan Code PAxxxxxxxST) beschädigt oder das Gehäuse geöffnet bzw. beschädigt wurde.
VI. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Fa. Petra Pannen behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor.
(2) Der Kunde tritt ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z. B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die Fa. Petra Pannen ab.
(3) Die im Eigentum der Fa. Petra Pannen stehende Vorbehaltsware ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an die Fa. Petra Pannen abgetreten, wobei diese die Abtretung annimmt.
(4) Die Fa. Petra Pannen behält sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Dabei wird im Zuge des Kontokorrent-Vorbehalts auch der anerkannte Saldo erfasst, sofern Forderungen gegenüber dem Käufer im Rahmen der laufenden Rechnung gebucht werden.
(5) Wird der Kaufgegenstand mit anderen, nicht im Eigentum der Fa. Petra Pannen stehenden Sachen untrennbar verbunden oder vermischt, erwirbt die Fa. Petra Pannen das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes zu den anderen verbundenen oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
(6) Sofern Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde auf das Eigentum der Fa. Petra Pannen hinzuweisen und diese unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
VII. Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Soweit nicht anderes im Angebot oder in der Rechnung aufgeführt wird der Kaufpreis innerhalb 14 Tage ohne Abzug von Skonto fällig. Andere Zahlungsfristen werden in Schriftform vereinbart. Lieferungen außerhalb von Deutschland erfolgen gegen Vorabüberweisung oder Barzahlung, es sei denn wir haben einer anderen Zahlungsweise für den jeweiligen Auftrag ausschließlich in Schriftform zugestimmt. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Fa. Petra Pannen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a., mindestens jedoch 10% p. a. vom geschuldeten Betrag zu fordern.
(2) Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten der Fa. Petra Pannen geleistet werden, wobei Wechsel und Schecks ausschließlich erfüllungshalber angenommen werden.
(3) Gegenüber Ansprüchen der Fa. Petra Pannen kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(4) Im kaufmännischen Verkehr ist ein Zurückbehaltungsrecht und ein Leistungsverweigerungsrecht des Käufers mit Ausnahme unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ausgeschlossen.
VIII. Haftung und Haftungsbeschränkungen
(1) Bei der Verletzung vertragswesentlicher Kardinal-(Haupt-)pflichten haftet die Fa. Petra Pannen für verschuldete Schäden. Im Übrigen besteht eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Wenn und soweit die Haftung der Fa. Petra Pannen ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Fa. Petra Pannen.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und der Fa. Petra Pannen bestehenden Vertragsverhältnis ist Erfüllungsort der Sitz der Fa. Petra Pannen.
(2) Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Geldern (Kreis Kleve) ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
X. Software, Literatur
Bei Lieferung von Software bzw. Literatur gelten subsidiär und ergänzend zu den vorliegenden Geschäftsbedingungen die besonderen lizenzrechtlichen und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der vorgenannten Ware wird deren Geltung ausdrücklich anerkannt.
XI. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Geltung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) ausgeschlossen wird.
(2) Die Fa. Petra Pannen ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und für interne Zwecke weiter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schriftform. Fa. Petra Pannen ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben, an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner, weiterzugeben, soweit dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden von der Fa. Petra Pannen beachtet.
(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.